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Das Schweizer Asylwesen-wie funktioniert es?


Im Schweizer Asylwesen wird geregelt, welche Menschen, die in der Schweiz Asyl beantragen, bleiben dürfen und welche früher oder später das Land verlassen müssen. Damit dieses System funktioniert, braucht man klar geregelte Vorschriften.



Was ist die Genfer Flüchtlingskonvention?

Die GFK ist die Grundlage für das Asylwesen der meisten Länder auf der Erde, so auch für die Schweiz. Ungefähr 150 Länder haben die GFK und ihr Zusatzprotokoll unterzeichnet. Diese Länder haben sich, mit der Unterschrift, bereit erklärt Flüchtlingen Asyl zu geben.

Die GFK stellt für das SEM klar, welche Rechte und Pflichten ein Flüchtling hat und welche Hilfe sie erhalten sollen.


Wer erhält Schutz?

Die Schweiz nimmt nur Menschen an welche persönlich verfolgt werden oder wegen eines Krieges vertrieben wurden. Menschen, bei denen dies nicht der Fall ist (weil sie zum Beispiel in die Schweiz geflohen sind wegen Naturkatastrophen oder Bürgerkriegen), sollen das Land so schnell wie möglich wieder verlassen. Dabei macht es keinen Unterschied, ob es ein Kind oder ein Erwachsener ist.

Für das Asylverfahren in der Schweiz ist das Staatssekretariat für Migration (SEM) zuständig. Das SEM untersucht jedes Asylgesuch sorgfältig und individuell. Sie entscheiden auch, wer welchen Ausweis bekommt. Ein Ausweis berechtigt den Aufenthalt in der Schweiz und bestimmt, welche Rechte man hat. Wer während seines Aufenthaltes in der Schweiz arbeitet oderlänger als 3 Monate in der Schweiz bleibt, braucht eine Bewilligung.

Ausweis N (Asylsuchende):Diesen Ausweis kriegen Menschen, die hoffen in der Schweiz aufgenommen zu werden und Schutz zu bekommen. Sie werden Asylsuchende genannt, weil ihr Asylverfahren noch nicht abgeschlossen wurde. Diese Menschen sind zum Teil ein Jahr lang in der Schweiz und sie dürfen nicht arbeiten.

Ausweis B (Flüchtlinge): Nachdem Personen Asyl erhalten, werden sie als Flüchtlinge anerkannt. Das bedeutet, sie dürfen in der Schweiz bleiben und haben ähnliche Rechte und Pflichten wie Schweizer/-innen. Ein Flüchtling darf nicht in seine Heimat zurückkehren, wenn er dort mit grosser Wahrscheinlichkeit verfolgt wird.

Ausweis F (Vorläufig Aufgenommene): Bei diesen Menschen wurde der Asylantrag abgelehnt, sie können allerdings nicht in ihre Heimat zurück, weil es zu gefährlich ist, da dort z.B. Krieg herrscht. Bei diesen Personen wird regelmässig kontrolliert ob sie noch in der Schweiz bleiben dürfen. Sie haben weniger Rechte und Schutz als Flüchtlinge und dürfen aber auch arbeiten.



Das sind die häufigsten Ausweise der Schweiz für Ausländer.

Was ist das Dublin-Abkommen?

Das Dublin- Abkommen verfolgt zwei Ziele: die Sicherung der Behandlung aller gestellten Asylgesuche und die Festlegung, welcher Staat das Asylgesuch behandeln muss. Damit will man verhindern, dass sich kein Staat für die Behandlung eines Asylgesuchs verpflichtet fühlt und die Flüchtlinge dadurch eine weniger gute Behandlung erhalten. Die Schweiz ist im Vergleich zu anderen Ländern ein nicht so aktiver Dublin-Staat, gehört aber trotzdem dazu.


Wie funktionert das Schweizer Asylverfahren?

Das Schweizer Asylverfahren hat einen komplexen Aufbau. Es ist bei jeder Person individuell und dauert zum Teil mehrere Jahre.


Das Asylverfahren sieht jetzt sehr kompliziert aus. Deshalb empfehlen wir Ihnen, dass sie sich das folgende Video zur Erklärung ansehen.



Was gab es für Veränderungen in den letzten Jahren?

Seit vielen Jahren suchen Menschen, die religiös oder politisch, verfolgt werden Schutz in der Schweiz. Der Grund dafür ist nicht nur die Lage der Schweiz, sondern auch die verschiedenen Kulturen die bei uns leben. In den 80er Jahren veränderte sich das extrem. Die Zahl der Asylsuchenden stieg enorm an und die Herkunftsländer der Asylsuchenden wurden immer mehr. Im Jahr 2016 wurden in der Schweiz 27'207 Asylgesuche (Anträge für Asyl in einem Land) gestellt. Diese hohe Zahl besteht vor allem wegen den zahlreichen Krisen und Konflikten in Afrika. Die Asylgesuche schwanken zwischen 18 und 28 Tausend pro Jahr.

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